{"id":"https://grafschaft.gremien.info/oparl/paper/20251811100238","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Sachstandsbericht zur Sanierung des Sportplatzes Bengen","reference":"2025/0239","date":"2025-11-18","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://grafschaft.gremien.info/oparl/file/20251811100238","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2025/0239","fileName":"20251811100238","mimeType":"application/pdf","size":233389,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" GEMEINDE GRAFSCHAFT Beschlussvorlage   Fachbereich: FB3, Eisenhart, Manuel Beschluss-Nr. 2025/0239 Grafschaft, den 18.11.2025   Betreff: Sachstandsbericht zur Sanierung des Sportplatzes Bengen   Beratungsfolge  Termin Status Abstimmungsergebnis   Hauptausschuss  04.12.2025 \u00f6ffentlich    \f   Beschlussvorschlag:   Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.   \f Haushaltsm\u00e4\u00dfige Auswirkungen  nein   ja   Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verf\u00fcgbar   Ma\u00dfnahmen-Nr.     Bezeichnung            Beschlussvorschlag angenommen  abgesetzt  Abweichender Beschluss  vertagt    Abstimmungsergebnis  einstimmig              mit Stimmenmehrheit                                       Ja-Stimmen            Nein-Stimmen             Enthaltungen    \f  Problemstellung, Begr\u00fcndung:  Auf die Beschl\u00fcsse des Gemeinderates vom 03.07.2025 (2025/0121) sowie 25.09.2025 (2025(0172) zum Themenbereich Sportst\u00e4ttenf\u00f6rderung wird Bezug genommen. Wie in der Beschlussvorlage vom 25.09.2025 angek\u00fcndigt, werden nun die Ergebnisse des im Oktober 2025 durchgef\u00fchrten Vor-Ort-Termin zum Sportplatz Bengen vorgelegt. An diesem Termin nahm der 1. Vorsitzende der Sportfreunde Bengen 1971 e.V. sowie Vertreter des Ingenieurb\u00fcros Steen-Meyers-Schmiddem (SMS) und der Verwaltung teil. Da nach den erfolgten Vorberatungen weiterhin in \u00f6ffentlicher Sitzung informiert wird, werden in der Vorlage Kostenangaben von Firmen so gerundet dargestellt, dass zum Schutz in einem m\u00f6glichen Vergabeverfahren kein Einblick in die vorliegende Kalkulation der Unternehmen m\u00f6glich ist. Hingegen werden die Angaben unseres beauftragten Ingenieurb\u00fcros SMS, Alfter, konkret benannt.  Wie aus den Vorberatungen bekannt, strebt der Heimatverein (Sportfreunde Bengen) einen Umbau des Sportplatzes Bengen von einem Ascheplatz hin zu einem Hybridrasenplatz an. Hierzu hat der Verein ein ihm vorliegendes Angebot einer Fachfirma A f\u00fcr Sportplatzbau, insbesondere im Hybridrasenbereich, vorgelegt. Das Angebot umfasst zusammengefasst den Platzumbau in Teilleistungen (siehe hierzu unten mehr) in einen Rasenplatz, wobei jeweils vor den Toren eine Fl\u00e4che von 140 qm in Hybridrasenbauweise entstehen soll. Das Angebot umfasst eine Angebotssumme von rund 140 T. Hierin sind keine Ingenieurleistungen enthalten.  Diesem Angebot steht aus der Untersuchung der Grafschafter Sportpl\u00e4tze durch das Ing.-B\u00fcro SMS eine Kostensch\u00e4tzung in H\u00f6he von 756.766,18  gegen\u00fcber. In dieser Summe ist ein Anteil von rund 164 T an Ingenieur- und Gutachterleistungen enthalten. Die reinen Baukosten werden mit 591.833,18  gesch\u00e4tzt. Die deutlichen Abweichungen in der Gr\u00f6\u00dfenordnung vom rund 450 T machten eine fachliche Kl\u00e4rung der unterschiedlichen Berechnungsans\u00e4tze erforderlich.   Zur besseren Vergleichbarkeit ist nachfolgend eine verk\u00fcrzte \u00dcbersicht der wesentlichen Unterschiede dargestellt:  Leistungsbereich Steen-Meyers-Schmiddem (SMS) Firma A (Vereinsangebot)  Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten Ja Nein  Erdarbeiten und Frostschutz Ja teilweise enthalten  Belags- und Platzaufbau (Pflaster, Rasenbau, Hybridrasen) Ja teilweise enthalten  Ausstattung, Sportger\u00e4te  Ja teilweise enthalten  Beregnungsanlage Ja Nein  Drainage und Entw\u00e4sserung Nein Nein  Bodenuntersuchung/Bodengutachten Ja Nein  Vermessung des Sportplatzes Ja Nein  Pr\u00fcfung auf Kampfmittelfreiheit Ja Nein  Oberboden- und Pflegearbeiten Ja teilweise enthalten  Stundenlohn- und weitere Leistungen Ja teilweise enthalten  Gesamtdarstellung (LV-Summe + externe Kosten) Ja Nein    Einordnung der vorliegenden Angebote  Die Kostensch\u00e4tzung des Ing.-B\u00fcro SMS ber\u00fccksichtigt mehrere potenziell erforderliche Ma\u00dfnahmen, deren Notwendigkeit erst nach einer fachlichen Untersuchung abschlie\u00dfend bewertet werden kann. Zwar sind Arbeiten an der Drainage und Entw\u00e4sserung nicht Bestandteil des vorliegenden Kostensch\u00e4tzung, jedoch wurde im Ortstermin und im Protokoll (Anlage) explizit darauf hingewiesen, dass der Zustand der Drainageleitungen zu pr\u00fcfen ist und hier gegebenenfalls Sanierungsbedarf entstehen kann. Dar\u00fcber hinaus wurde durch SMS darauf aufmerksam gemacht, dass die Entsorgung und der Austausch vorhandener Bodenschichten oder Material erforderlich werden k\u00f6nnen, sofern der aktuelle Platzaufbau nicht den technischen Anforderungen entspricht. Entsprechende Entsorgungs- und Ersatzmaterialkosten wurden im Angebot der Firma A nicht ber\u00fccksichtigt, da dort von einer fortbestehenden Nutzbarkeit des vorhandenen Aufbaus ausgegangen wird.  Damit basieren beide Kostenaussagen auf unterschiedlichen technischen Ausgangsannahmen und erkl\u00e4ren die erheblichen Kostenunterschiede:  SMS legt ein risikobewusstes, technisch vollst\u00e4ndiges Vorgehen zugrunde, benennt notwendige Untersuchungen und weist auf potenzielle Zusatzkosten (z.B. Entsorgung und Drainagesanierung) hin.  Firma A kalkuliert auf Basis eines reduzierten Leistungsspektrums, bei dem wesentliche Bestandteile des bestehenden Platzaufbaus weiterverwendet werden sollen, ohne dessen Zustand zuvor gepr\u00fcft zu haben.  Im Termin wurde \u00fcbereinstimmend festgehalten, dass f\u00fcr eine belastbaren Einsch\u00e4tzung der tats\u00e4chlichen Ausgangssituation zun\u00e4chst erg\u00e4nzende fachliche Untersuchungen notwendig sind. Vorrangig ist hierbei ein Bodengutachten, da erst dessen Ergebnisse eine verl\u00e4ssliche Grundlage f\u00fcr die weitere Planung und Bewertung schaffen.   Losgel\u00f6st von dem nach einer eventuellen \u00c4nderung der Beschlusslage des Rates zu konkretisierenden Kostenrahmen ist die Finanzierung bzw. die F\u00f6rderung zu beachten. Ab der \u00dcberschreitung der Schwelle von 100 T an zuwendungsf\u00e4higen Kosten bewegen wir uns mit weiteren F\u00f6rderkriterien im Zuwendungsbereich der F\u00f6rderrichtlinie des Landes f\u00fcr die Sportanlagen-F\u00f6rderung. Vereinfacht dargestellt kommt hier vom Ende her gedacht eine F\u00f6rderung dann in Betracht, wenn die gew\u00fcnschte Ma\u00dfnahme auf Platz 1 (ggfls. Platz 2) der Kreispriorit\u00e4tenliste liegt. Dies ist nicht der Fall. Eine F\u00f6rderung kommt daher kurzfristig nicht in Frage. Aus diesem Grund sind im Haushaltsentwurf 2026 Mittel f\u00fcr die Sanierung des aktuellen Tennenplatzbelages enthalten, um den Platz zumindest bespielbar zu halten.  In den laufenden Gespr\u00e4chen bzw. Untersuchungen wurde die ge\u00e4nderte Bundesf\u00f6rderung f\u00fcr Sportanlagen bekannt (Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportst\u00e4tten Projektaufruf 2025/2026). F\u00f6rderf\u00e4hig sind danach investive Projekte mit besonderer regionaler bzw. \u00fcberregionaler Bedeutung. In Aussicht steht eine F\u00f6rderung i.H.v. 45 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten. In Bezug auf Fu\u00dfballpl\u00e4tze (im F\u00f6rderprogramm als Sportfreianlagen benannt), ist eine F\u00f6rderung der Sanierung bzw. der Umwandlung in Kunstrasenpl\u00e4tze m\u00f6glich. Angelehnt an die Kostensch\u00e4tzung f\u00fcr die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz in Lantershofen belaufen sich die voraussichtlichen Kosten hierf\u00fcr auf rund 1,2 Mio. . Entsprechend steht hier eine F\u00f6rderung i. H. v. rund 540 T  in Aussicht. Hierbei w\u00fcrde ein Eigenanteil von rund 660 T  bei der Gemeinde verbleiben. In einem ersten Schritt wurde nun die F\u00f6rderbewerbung, welche die entsprechende Projektskizze/-beschreibung enth\u00e4lt, an den Bund \u00fcbermittelt. Dort wird entschieden, ob die Ma\u00dfnahme mit den F\u00f6rderkriterien und -zielen \u00fcbereinstimmt sowie aus dem Pool aller eingegangenen Projektbewerbungen zum Zuge kommen soll und die Gemeinde einen entsprechenden F\u00f6rderantrag stellen darf. F\u00fcr die Projektbewerbung ist es noch notwendig, dass ein zugeh\u00f6riger Ratsbeschluss zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren nachgereicht wird.   Verwaltungsseitig werden die Erfolgsaussichten f\u00fcr einen F\u00f6rderzuschlag als kritisch eingesch\u00e4tzt. Vor allem die besondere regionale bzw. \u00fcberregionale Bedeutung ist schwerlich nachzuweisen, da aus der Belegungs\u00fcbersicht/Bedarfsanalyse, die im Zusammenhang mit der Landesf\u00f6rderung (Priorit\u00e4tenliste) aufgestellt wurde, bereits sinngem\u00e4\u00df hervorgeht, dass eine Notwendigkeit f\u00fcr die Vorhaltung des Sportplatzes in Bengen fraglich bzw. zu hinterfragen ist. Zudem war die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz, welche mit dem dargestellten Kostenaufwand verbunden ist, bislang nicht Gegenstand der Diskussion.  F\u00fcr die Sitzung des Gemeinderates am 11.12.25 wird eine entsprechende Beschlussvorlage zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren eingebracht. Nach der Entscheidung des Bundes \u00fcber unsere F\u00f6rderbewerbung werden die Gremien erneut informiert.    Anlage: Besprechungsprotokoll Nr.1 der Ing.-Gruppe Steen-Meyers-Schmiddem vom 14.10.2025            \f \r\n","accessUrl":"https://grafschaft.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20251811100238&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://grafschaft.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20251811100238&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://grafschaft.gremien.info/oparl/file/vla%7C20251811100238%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20251127134011-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-11-27","sha1Checksum":"77498e5c901c016b29b57dbb27a51f66cfd38814","size":605302,"accessUrl":"https://grafschaft.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20251811100238%7C20251127134011-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://grafschaft.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20251811100238%7C20251127134011-0.pdf%7C","text":"Besprechungsprotokoll Nr. 1 - 14.10.2025 (geschw\u00e4rzt)","masterFile":"https://grafschaft.gremien.info/oparl/file/20251811100238","created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://grafschaft.gremien.info/oparl/consultation/8650","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://grafschaft.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-HauptA-54%7C20251811100238%7C1","meeting":"https://grafschaft.gremien.info/oparl/meeting/2025-HauptA-54","organization":["https://grafschaft.gremien.info/oparl/organization/HauptA"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://grafschaft.gremien.info/oparl/organization/HauptA"]}